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So kann man sich vorstellen, Tagestouren oder die Fährnisse des Alltags auf normalen Strecken mit der BMW G 310 GS freudvoll zu genießen. Für die ganz große Tour ist sie eher zu unentspannt. Rund 6.050 Euro ruft BMW für dieses Modell auf. Da stellt sich die Frage, wer das kaufen soll. Klar, einsteigertauglich ist sie qua Gesetz. Aber als reines Einsteigerbike etwas teuer.
Die 310er-Reihe von BMW hat klare Qualitäten. Wer auf die sowieso eher eingeschränkte Tourentauglichkeit verzichten kann, sollte einen Blick auf die schon erwähnte G 310 werfen: Hier lassen sich nochmal 700 Euro sparen.
Das Testbike wurde uns von Bergmann und Söhne in Pinneberg bei Hamburg zur Verfügung gestellt.
Was bleibt: Die Yamaha MT-125 bietet mit ihrer quirligen Art viel Potential in Sachen Fahrspaß. Auf jeden Fall mehr als gedacht. Sie ist zudem einfach zu bedienen und hochwertig gemacht. Eine neue Sitzbank - und alles ist gut.
Und dennoch: Der Käuferkreis bleibt eingeschränkt auf Personen, die eben nicht mehr Leistung fahren dürfen. Der Feind lauert dabei im eigenen Stall: Die MT-03 bringt das fünffache Drehmoment auf die Straße und hat 48 PS. Und das alles für nur rund 700 Euro mehr. So gut die MT-125 ist, Motorradfahrer mit einem erweiterten Führerschein werden da kaum in Versuchung kommen.
Das Testbike wurde uns von Motorrad Ruser in Haseldorf zur Verfügung gestellt.
Was darf ich mit dem A1-Schein fahren? Das hat der Gesetzgeber genau festgelegt:
1. Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Das Mindestalter für diesen Führerschein liegt bei 16 Jahren, die Ausbildung geschieht ganz normal in einer Fahrschule.
Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit fünf Jahren den Autoführerschein besitzt, kann eine erhebliche Abkürzung dieser Ausbildung erreichen. Diese Abkürzung wird als B196 bezeichnet.
Der Gesetzgeber hat als Ausbildung für B196 festgelegt:
Theorie: 4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten
Praxis: 5x Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten
Prüfung: Keine Theorie- oder Praxisprüfung