Sonntags-Fahrverbot für Motorräder?

Neulich, im Bundesrat ...

Sonntags-Fahrverbot für Motorräder
Der Bundesrat hat am 15. Mai einen Beschluss gefasst, nach der Motorräder zukünftig nicht lauter sein dürfen als ein Rasenmäher. Auch Motorrad-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen sollen ermöglicht werden. Der Beschluss wird in den Bundestag eingebracht, der diesem noch zustimmen muss. 
 
Die Geräuschemissionen von Motorrädern sollen nach dem Willen des Bundesrates deutlich reduziert werden. Dies soll durch eine Begrenzung von 80 DB erreicht werden. Ungeklärt ist allerdings noch, unter welchen Umständen die Grenze von 80 DB unterschritten werden soll. Es wurde nicht geklärt, bei welcher Geschwindigkeit gemessen wird und wie und wo gemessen wird.
 

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Der IVM hält die Regelung für unausgegoren

 
Der IVM kann über den vorliegenden Beschluss nur den Kopf schütteln. Achim Marten, Sprecher des Industrieverbands Motorrad (IVM) äußerte sich gegenüber den Kollegen vom Spiegel wie folgt: über den Bundesratsbeschluss: "Die Forderung nach 80 Dezibel in allen Fahrzuständen ist unrealistisch. Es ist nicht definiert, bei welcher Geschwindigkeit, wo und wie gemessen wird. Wer mit einem regelkonformen, normalen Motorrad mit 100 km/h an einer Messstelle vorbeifährt, ist immer lauter als 80 Dezibel."
 
Ähnlich äußerte sich auch Michael Lenzen, der Vorsitzende des Bundesverbands der Motorradfahrer: "Wir fordern schon länger eine feste Lärmobergrenze, die in allen Fahrsituationen gilt. Der Bundesrat hat nicht definiert, ob die 80 Dezibel als Stand- oder Fahrgeräusch gedacht sind und auch nicht, wie ein Messverfahren überhaupt aussehen soll. So eine pauschale, nicht mit Fachleuten abgestimmte Forderung, bringt nichts."
Kurios: Die derzeitige Regelung besagt, dass Motorräder bei der Vorbeifahrt maximal 77 DB erzeugen dürfen. Dieser Wert wird bei Zulassungen neuer Motorrad-Modelle beim Vorbeifahren einmal mit und einmal ohne Beschleunigung gemessen.
 
>>> Tipp: Das Standgeräusch Deiner Maschine ist im Fahrzeugschein unter U.1 angegeben, das Fahrgeräusch findest Du unter U.3 <<<

Unerlaubtes Motorrad-Tuning soll härter bestraft werden

Der Beschluss des Bundesrats sieht zudem weitere Schritte vor. So sollen die Strafen für Umbauten von Auspuffanlagen erheblich erhöht werden, sofern diese nicht den Regularien entsprechen. "Sound-Kulisse-Einstellungen", die vom Fahrer aktiv an- und abgeschaltet werden können, sollen generell verboten werden. Zudem soll die Fahrzeugsicherstellung bei gravierenden Lärmüberschreitungen erleichtert werden. Im Gespräch ist zudem eine Front-Kennzeichenpflicht, um zumindest den Halter des Motorrads bei StVO-Verstössen belangen zu können. Aufgrund der Helmpflicht und des nur hinten angebrachten Kennzeichens entgehen Schnellfahrer oft der Strafe, wenn sie geblitzt werden.

Online-Petition gegen Motorrad-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen

Eine umgehend gestartet Online-Petition gegen Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen hat innerhalb kürzester Zeit mehr als 125.000 Unterstützer gefunden. Motorradfahrer landauf und landab können mehrheitlich über den Bundesrat-Beschluss nur den Kopf schütteln. Auch wenn sich die Mehrheit der Biker darüber einig ist, dass einige Motorradfahrer tatsächlich unnötig laut unterwegs sind, so wird die pauschale Diskriminierung der Motorradfahrer abgelehnt. Es stellt sich die Frage, warum des Bundesrat in seinem Beschluss ausschließlich an Motorradfahrer denkt. Es gibt ebenso Autofahrer mit getuntem Auspuff und unangemessen lauter Fahrweise, die den Gesetzhütern offenbar kein Dorn im Auge sind. 
 
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