Corona: Motorrad fahren erlaubt?

Darf man während der Corona-Krise noch Motorrad fahren?

Anfang April, die Sonne scheint: Endlich beginnt die neue Motorrad-Saison. Aber halt: Dürfen wir in der Corona-Krise überhaupt Motorrad fahren? Wir fassen die derzeitige Lage zusammen.

Ostern steht vor der Tür. Zu dieser Zeit beginnt klassischerweise die Motorrad-Saison. In diesem Jahr grätscht aber die Corona-Krise dazwischen. Und viele Biker sind verunsichert: Darf ich fahren - nur zum Spaß? Oder nur zum Einkaufen? Nur alleine oder auch mit meinem Biker-Buddy?
 
Leider gibt es auf diese Fragen keine eindeutige Antwort, da die Bundesländer die Vorschriften in der Corona-Krise unterschiedlich auslegen.
 

Bayern und Sachen: Motorrad fahren in der Corona-Krise nur zum Spaß nicht erlaubt

Sehr eindeutig und streng sind die Bundesländer Bayern und Sachsen. Hier sind Motorradausflüge ohne triftigen Grund aufgrund der Ausgangsbeschränkungen derzeit NICHT erlaubt. Ausgenommen sind wie bei Autofahrten auch der Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zur Werkstatt - also Fahrten mit triftigem Grund.
 

Saarland und Brandenburg: Sport ist erlaubt - ist Motorrad fahren Sport?

Etwas großzügiger legen die Bundesländer Brandenburg und das Saarland die Regelungen aus. Hier sind nach Angaben der Landesregierungen Fahrten mit dem Motorrad noch erlaubt, weil diese unter das Thema "Sport und Bewegung" fallen. Auch die Hamburger Polizei hat getwittert, das Fahrten mit dem Motorrad noch erlaubt seien - aber bitte mit besonderer Vorsicht.
 

Faustregel: In Bundesländern mit Ausgangsbeschränkung NICHT zum Spaß fahren

In den Bundesländern, in denen die Ausgangsbeschränkung gilt, darf man nur mit triftigen Grund auf das Motorrad steigen. Eine Spritztour zum Baggersee ist sicherlich kein triftiger Grund, auch nicht, wenn dabei frische Luft geschnappt wird. Eine Besorgungsfahrt zum Einkaufen oder zur Apotheke ist hingegen erlaubt. In den Bundesländern, in denen lediglich das Kontaktverbot gilt, darf man auch "nur zum Spaß" Motorrad fahren. Aber bitte besonders vorsichtig, um das Unfallrisiko zu minimieren.
 

Motorrad fahren wärend der Corona-Krise: Abstandsregeln einhalten!

In allen Bundesländern gilt: Die Abstandsregeln und sonstigen Vorsichtsmaßnahmen sind selbstverständlich auch für Motorradfahrer einzuhalten. Wer also trotz Corona mit dem Motorrad fährt, muss spätestens an der Tankstelle oder beim Anhalten die normalen Regeln beachten: Mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Bikern, nicht mit mehr als 2 Personen zusammenstehen, niemanden Anhusten oder anfassen usw. In vielen Bundesländern ist auch das Fahren zu Zweit (noch) nicht verboten. 
 

Vorsicht: Wer jetzt einen Unfall baut, gefährdet sich und andere noch mehr als sonst

Der ADAC hat wegen der speziellen Situation in der Corona-Krise darauf hingewiesen, dass Motorrad fahren jetzt besonders gefährlich ist, weil im Falle eines Unfalls das Infektionsrisiko für Polizei und Unfallhelfer - und natürlich auch für den Motorradfahrer selbst - besonders hoch ist. Zudem werden derzeit alle Kapazitäten in Krankenhäusern für Corona-Patienten benötigt, insofern werden verunfallte Biker dort gerade so gar nicht gebraucht.

Achtung: Regeln können sich täglich ändern

Dieser Beitrag wurde am 6. April 2020 geschrieben. Die Situation um die Ausgangsbeschränkungen und sonstigen Einschränkungen können sich jederzeit ändern. Auch die Vorschriften der Bundesländer sind jederzeit anpassbar. Es kann also sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt auch in anderen Regionen die jetzt schon strengeren Regeln aus Bayern gelten. 
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